„Diplomierter Juwelenfachmann“ Um in weiterer Folge „Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger“ werden zu können, stellt das 21. Jahrhundert europaweit große fachliche Kenntnisse voraus. Der Beginn ist das Sammeln von theoretischen und praktischen Kenntnissen. Mit der neuen Reihe setzen wir eine neue Initiative um qualifizierte, junge Sachverständige im Bereich Pretiosen zu erhalten. Grundvorrausetzung ist: Die Ablegung der Fachprüfungen zum „Gemmologen-WIFI-Austria“ und „Qualifizierter Schmuckverkäufer“ sowie der ergänzende Besuch der Stilkundekurse bzw. des MODUL 5-Lehrganges „Sachverständigengutachten in der Praxis“ (Frühjahr 2009) voraus. Siehe Tabelle. VORBEREITUNG zum SACHVERSTÄNDIGEN für Juwelen und Edelsteine Start: Mai 2008 Voraussetzungen: | MODUL 1 = | Gemmologie | | MODUL 2 = | Diamantkunde | | MODUL 3 = | Schmuckkunde (Geprüften Goldschmiedemeistern kann der Kurs „Produktkunde Schmuck“ erlassen werden. Geprüften Gemmologen kann der Kurs „Produktkunde Edelsteine“ erlassen werden. | | MODUL 4 = | Stilkunde | | MODUL 5 = | Sachverständigengutachten in der Praxis (Frühjahr 2009) |
Teilnehmer: Anwärter auf eine Sachverständigentätigkeit mit den oben genannten Voraussetzungen aus den Modulen 1-4. Mindestalter 25 Jahre Ziel: Erarbeitung von Richtlinien zur Begutachtung und Schätzung von Juwelen und Edelsteinen, Arbeitsaufzeichnungen, Befund und Expertisen, Qualitätskriterien, Preisbewertung, Fachaufzeichnungen, Haftung. Praktische Übungen anhand von Beispielen. |