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Strack, Elisabeth
Gemmologisches Institut Hamburg

Gerhofstraße 19
D-20354 Hamburg

 
Tel: 0049 40 352011
Fax: 0049 40 34 34 19

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GG (Graduate Gemologist) und FGA (Fellow of the Gemmological Association of Great Britain) Mitglied im Landesverband Hamburg im Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen e.V.


E-bay Verkauf: Grüner Tsavorit im Anhänger ist grün angestrichener Bergkristall

Im August 2006 erwarb ein privater Käufer von einer Internet-Anbieterin einen Anhänger aus Weißgold mit einem großen smaragdgrünen Edelstein, der ihm als Tsavorit verkauft wurde.

Der bezahlte Preis von € 1.500 hätte in der Tat ein Schnäppchen dargestellt, denn Tsavorite in der Größe von 12 Karat dürften nur selten auftreten und dann hohe Preise erzielen.

Tsavorit ist ein grüner Grossular-Granat, der in den sechziger Jahren nach dem Tsavo-Nationalpark in Kenia benannt wurde.
Der Käufer fragte zunächst an, ob der Tsavorit geprüft worden ist. Die e-mail–Korrespondenz hatte u.a. folgenden Wortlaut:

Frage: Hallo! Wie ist gesichert, dass es sich bei dem grünen
Stein um einen Tsavoriten handelt? Ist der Tsvorit augenrein?
Antwort: Hallo, er ist augenrein u. geprüft Mit freundlichen Grüßen.


Der Käufer gab sich mit der Auskunft zunächst zufrieden. Er rief darüber hinaus einen Edelsteinhändler an, dessen Adresse er im Internet fand. Der Edelsteinhändler gab ihm die Auskunft, dass ein Tsavorit in der angegebenen Größe bis zu € 15.000 kosten könne.

Der Fall zeigt, wie gefährlich eine theoretische Preisauskunft sein kann, wenn derjenige, der die Auskunft gibt, das Objekt gar nicht sieht. Der Käufer war leider auch nicht dahingehend informiert, dass es den Begriff „augenrein“ nicht gibt.

Der Käufer schöpfte den ersten Verdacht, als er sah, dass der schöne große Tsavorit im Unterteil kleine weißliche Stellen aufwies, die er durch Kratzen mit einer Nadel vergrößern konnte.

Der Verdacht bestätigte sich, als er den Anhänger zur Untersuchung vorlegte.

Der grüne Stein erwies sich als eine Fälschung der plumpen Art: es handelte sich um Bergkristall, der mit einem künstlichen grünen Farbüberzug versehen worden war.

Die Beurteilung ergab, dass der für den Anhänger bezahlte Preis von € 1.500 in etwa dem Ladenpreis bei einem guten Juwelier entsprochen hätte.

Das Schnäppchen war also kein Schnäppchen gewesen.

Die Angelegenheit zeigt, dass beim Kauf von Internetanbietern große Vorsicht angebracht ist.

Die Anbieter bauen auf das Nichtwissen oder Halbwissen der Käufer.

Diese lassen sich häufig zunächst dadurch verunsichern, dass der Käufer „doch so gute Bewertungen habe“.





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