... aber nicht alle wissen, worum es geht
Ein Artikel von
Rudolf Biehler
Im Jahre 1926 bereits hatten die Berufsverbände des Schmuckbereiches die
glänzende Idee, sich auf internationaler Ebene zusammenzuschließen. Man begriff,
dass alle der gleiche Schuh drückte und die zunehmenden Probleme nicht mehr
national zu lösen waren. In Paris wurde die Biboah gegründet, die 1961 in
Pforzheim mit neuen Statuten in »Cibjo« umbenannt wurde, die »Confédération
Internationale de la Bijouterie, Joaillerie, Orfèvrerie, Perles et Pierres«.
Ihr gehören nun alle wichtigen Industrienationen in den 5 Kontinenten an, auch
z. B. Russland und China. Präsident ist Dr. Gaetano Cavalieri, der auch mit der
WTO in enger Verbindung steht. Die letzten Kongresse waren in Tokio, Paris und
zuletzt in München. Die vier in sich selbständigen Sektoren, nämlich
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die Schmuckfabrikation und die Goldschmiede,
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der Schmuckgroßhandel,
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das Edelsteingewerbe,
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die Einzelhändler,
behandeln ihre Problemkreise unter sich und in verschiedenen dafür zuständigen
Kommissionen und bringen ihre Lösungsvorschläge ins Comité Exécutif. Dort werden
sie gemeinsam mit den Vertretern der anderen Sektoren geprüft, verworfen,
verändert und schließlich akzeptiert, was zwar umständlich, aber sehr nützlich
und wirkungsvoll ist.
Es war allen bewusst, dass die verschiedenen Handelsstufen letztlich gemeinsame
Maximen benötigen und nur ein geschlossenes Auftreten sinnvoll ist. Das um den
Erdball gehende Beschlussverfahren und die Ratifizierung durch die
Landesverbände verschaffen den Entscheidungen der Cibjo natürlich ein besonderes
Gewicht. Viele Berufe beneiden uns um diese einzigartige Konstruktion.
Die Cibjo ist so strukturiert, dass jeweils nur der Dachverband eines Landes
Mitglied sein kann, der möglichst viele Verbände dieses Landes umschließt,
soweit sie unser Gewerbe betreffen. Dadurch soll eine flächendeckende
Repräsentanz erreicht werden, was bei den wichtigsten Ländern bereits der Fall
ist. Einzelpersonen oder Gruppen können also nicht Mitglied werden.
Da fast alle Branchenangehörigen durch die eine oder andere Berufsvereinigung
vertreten sind, möglicherweise auch durch mehrere, kann man davon ausgehen, dass
nahezu alle Cibjo-Miglieder sind. Deutschland ist durch die Vereinigung der
Bundesverbände des deutschen Schmuck und Silberwarengewerbes in Pforzheim
vertreten, der wiederum alle 8 deutschen Bundesverbände (Innungen, Fabrikation,
Edelsteine und Perlen, Großhandel, Einzelhandel) angegliedert sind.
Nicht unähnlich den mittelalterlichen Zünften fühlt sich die Cibjo einem
Berufsethos verpflichtet, das für eine Branche wie die unsere unerlässlich ist.
Was nun als ethisch anzusehen ist und was nicht, ist Gegenstand der Diskussionen
auf den jährlichen Kongressen und findet seinen Niederschlag in den
Publikationen. Die Ethik fängt schon bei der richtigen Verwendung der Namen und
Bezeichnungen an, denn ohne diese Festlegungen im sog. Blauen Buch würden wir
uns alle im rechtsfreien Raum bewegen.
Ohne Cibjo hätten vermutlich Worte wie »Diamant« oder »Rubin« keine rechtliche
Relevanz. So aber bedarf es keiner weiteren Dokumentation, dass es sich wirklich
um einen echten Diamanten handelt und um nichts anderes. Die Bezeichnung
»natürlicher Diamant« ist aus diesem Grunde auch verpönt, es ist ein Pleonasmus
und würde in der konsequenten Anwendung zu einer Aushöhlung der rechtlich
gesicherten Bedeutung führen.
Gleiches trifft natürlich auch für die Perle zu. Dieser Begriff ist einzig für
die natürliche Perle geschützt, weshalb die führenden Zuchtperlhäuser auch
großen Wert darauf legen, dass alle Zuchtperlen, gleichgültig ob sie nun aus
Japan, der Südsee oder aus Tahiti kommen, mit dem Zusatz »Zucht« oder »Cultur«
angeboten werden. Andernfalls wäre es ein Wettbewerbsverstoß, der den Kunden zu
Schadensersatz berechtigen würde. Man sollte sich dem besser nicht aussetzen.
Die Cibjo hat auf diese speziellen Zusammenhänge auch in jüngster Zeit immer
wieder ausdrücklich hingewiesen.
Wie nützlich und unerlässlich für den täglichen geschäftlichen Verkehr dieses
rechtliche Gerüst ist, zeigt auch schon die Überlegung, dass es andernfalls kaum
möglich wäre, Imitationsperlen aus Glas von den echten Perlen oder den
Zuchtperlen werblich abzugrenzen. Für den Verbraucherschutz und den
Geschäftsverkehr wäre dies eine apokalyptische Vorstellung. Wir sind also bis zu
einem gewissen Grad geschützt durch ein dichtes Netz, das die wichtigsten
werblichen Aussagen absichert und den Gerichten weltweit die Möglichkeit
eröffnet, soweit nicht gute Gründe entgegenstehen, deckungsgleich zu urteilen.
Obwohl die Cibjo selbst nicht als Aufsichtsorgan tätig wird und nur Empfehlungen
für ein international abgestimmtes Fair-Play zur Verfügung stellt, muss sich
jeder, der dagegen verstößt, »unfair trade practice« vorwerfen lassen, was
schwer zu entkräften ist und in der Regel als Wettbewerbsverstoß geahndet wird.
Obwohl die Cibjo-Bestimmungen nicht Gesetz sind, kommt ihnen somit ein ähnlicher
Rang zu.
Cibjo-Regeln sind kodifizierter Handelsbrauch, der von den Gerichten in
Ermangelung anderer gesetzlicher Regelungen zu würdigen ist. Unabhängig davon
ist die Akzeptanz in der Öffentlichkeit groß. Man scheut sich auch, durch
abweichende Verhaltensweise zum Ausdruck zu bringen, dass man sich außerhalb des
seriösen Berufszweiges stellt und den Verlust der Reputation riskiert. In
unserer Branche zählt dies mehr als jeder gewonnene Prozess. Vielleicht ist dies
der Grund, warum bei uns die Gerichte vergleichsweise seltener bemüht werden als
in anderen Berufen. Eine Branche, in der das gesprochene Wort mitunter
Vertragscharakter hat, versetzt Juristen ohnehin immer wieder in Erstaunen.
Dieser Artikel aus der Zeitschrift "Der Sachverständige" wurde mit freundlicher Genehmigung von Rudolf Biehler
veröffentlicht. Rudolf Biehler ist seit 30 Jahren deutscher Delegierter in der
Cibjo, er war dort auch lange Jahre Präsident des Sektor 3 Edelsteine und Perlen
sowie zuvor der Diamantkommission. |