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Artikel 5 - CIBJO Perlenbuch

2. Anwendungsbestimmungen:


Artikel 5
 
Gewichtsangabe, "Gesamtgewicht"
 
  Es ist unzulässig, das Gewicht von Perlen irreführend darzustellen. Wird das Gesamtgewicht aller in einem Schmuckstück enthaltenen Perlen angegeben, so ist der Gewichtsangabe unmissverständlich die Bezeichnung "Gesamtgewicht" oder eine ähnliche hinzuzufügen.

Es muss eindeutig sein, dass sich die Gewichtsangabe auf alle im Schmuckstück enthaltenen Perlen oder Zuchtperlen bezieht und nicht nur beispielsweise aus das Zentrum oder die größte Perle.


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