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Artikel 5 - CIBJO Perlenbuch
2. Anwendungsbestimmungen:
Artikel
5
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Gewichtsangabe,
"Gesamtgewicht"
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Es
ist unzulässig, das Gewicht von Perlen irreführend
darzustellen. Wird das Gesamtgewicht aller in einem
Schmuckstück enthaltenen Perlen angegeben, so ist der
Gewichtsangabe unmissverständlich die Bezeichnung "Gesamtgewicht"
oder eine ähnliche hinzuzufügen.
Es muss eindeutig sein, dass sich die Gewichtsangabe auf
alle im Schmuckstück enthaltenen Perlen oder
Zuchtperlen bezieht und nicht nur beispielsweise aus das
Zentrum oder die größte Perle. |
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