DOROTHEUM. Die ersten 300 Jahre
Daniela Gregori, Cathrine Stukhard

Das Erbe der Erbfolgekriege

Das älteste Auktionshaus der Welt und größte im deutschen Sprachraum feiert seinen 300. Geburtstag. Bild und Text geben Einblicke in Geschichte und Gegenwart dieser Wiener Institution auf dem Weg in ihr viertes Jahrhundert.

Es ist wohl ein einzigartiges Spektrum, das sich hier auftut: zwischen internationalem Auktionsgeschehen und österreichischer Identität. Als Auktionshaus führend in Mitteleuropa und auch im internationalen Vergleich an der Spitze, identifizieren sich viele Österreicher mit „ihrem Dorotheum”, nicht zuletzt auch aufgrund der beiden weiteren Kernbereiche des Hauses.

 
Joseph I. (1678–1711).
Stich, 17. Jahrhundert.
Er gründete 1707 das „Versatz- und Fragamt“. Die bis heute bestehende Bezeichnung „Dorotheum“ wurde erst 1923 offiziell.

Als Marktführer im Pfandgeschäft hat das Unternehmen über drei Jahrhunderte hindurch die finanziellen Engpässe in sämtlichen sozialen Schichten der Bevölkerung überbrückt, weiters bietet der Handelsbereich die Möglichkeit, Kunst- und Sammelgegenstände ohne Auktion zu erwerben; zudem ist das Dorotheum der größte Juwelier des Landes mit einer eigenen Schmuck- und Uhrenlinie.

Alleine die drei Geschäftszweige sorgen nicht nur für die Bekanntheit der Marke, sie bürgen, unter einem Dach versammelt, für ein reges Treiben im Stammhaus auch jenseits der großen Auktionswochen. Im Gegensatz zu anderen Auktionshäusern besuchen viele das Dorotheum ohne konkreten Grund und vor allen Dingen ohne Schwellenangst. Im Vestibül – einst wie heute die Hauptschlagader des Hauses – verzweigen sich die Wege zu den verschiedenen  Geschäftsbereichen für ein vielfältiges Publikum.

Man unterscheidet zwischen den Kunden und Schaulustigen, Flaneuren und Kaffeehausbesuchern; jene, die von Zeit zu Zeit „einfach so” vorbeischauen, und jene Eiligen, die, den Weg von der Dorotheer- zur Spiegelgasse durch die Eingangshalle abkürzend, für einen Moment eintauchen in eine andere Welt. Es geht hier nobel zu, aber ohne Distanz, anonym, aber nicht unpersönlich, international, ohne dass man die Bodenhaftung verliert.

Müsste man es nun in ein Wort fassen, was den Charme des Hauses ausmacht, es wäre wohl seine Lebendigkeit. Es ist dies eine Lebendigkeit, die sich durch keine Marketingstrategie herbeizaubern lässt, sondern eine Lebendigkeit, die sich über Jahrhunderte entwickeln konnte.

 

Man schrieb das Jahr 1707 – zwischen Ludwig XIV., dem Sonnenkönig, und dem Hause Habsburg tobte der Kampf um die spanische Erbfolge, England und Schottland schlossen sich endgültig zu Großbritannien zusammen, in Dresden experimentierte der Alchemist Johann Friedrich Böttger noch an der Herstellung von europäischem Porzellan, in Wien hatte der vielfach siegreiche Feldherr Prinz Eugen von Savoyen sein Stadtpalais bereits bezogen. Sieben Jahre später erst sollte seine bedeutendste Leistung als Bauherr erfolgen: der Auftrag für die Errichtung des Belvederes an Johann Lukas von Hildebrandt, eine der schönsten Schlossanlagen Europas.

Der regierende Joseph I. hatte indes in den wenigen Jahren als Kaiser nicht nur Sorge um seinen durch diverse Kriegsschauplätze geschwächten Staats-haushalt, es war auch die ökonomische Situation seiner Untertanen, mit der es nicht zum Besten stand.

Bereits sein Vater Leopold I. hatte kurz vor seinem Ableben mit dem Gedanken gespielt, durch ein öffentliches Versatz- oder Leihhaus, einem „mons pius” nach mittelalterlichem Vorbild, dem um sich greifenden Wucher mit überteuerten Darlehen und anderen kriminellen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben; Joseph setzte das Vorhaben schließlich durch.

Es dürfte der merkantil höchst flexibel wie aufgeklärt denkende Hofkammerpräsident Gundacker Graf Starhemberg gewesen sein, der diese Idee immer wieder auf das Tapet gebracht hatte.

 
Das Dorotheerkloster.
Stich von Georg Matthäus Vischer, 1672.
Das Augustinerkloster, dessen Bau 1357 durch Herzog Albrecht II. begonnen wurde, sollte später einmal dem Dorotheum seinen Namen geben.


 Er war es auch, der 1703 in einer mehr als trist zu nennenden finanziellen Situation eine Empfehlung für die Verpfändung von kaiserlichen Hauskleinodien aussprach. Aus dem Jahre 1716 wiederum ist bekannt, dass in Amsterdam und Hamburg nach zweimaliger Verlängerung der Laufzeit Schmuck im Werte von einer halben Million Gulden aus dem Besitz des Kaiserhauses eingelöst wurde – kurzfristiger Mangel an Liquidität war nicht nur ein Problem des „kleinen Mannes”.

 

 

 Erste und letzte Seite des Gründungspatents des Versatz- und Fragamts vom 14. März 1707.
Auf den 14 anderen Seiten wurden die Funktion und sämtliche Abläufe
der Institution genauestens geregelt.

 Doch da hatte Wien bereits längst sein eigenes Pfandleihhaus, denn am 14. März 1707 hatte Joseph I. jenes Patent zur Gründung eines Wiener Versatz- und Fragamtes unterfertigt. Während man im Versatzamt für ein Faustpfand ein günstiges Darlehen erhielt, diente das Fragamt gleichsam als Vermittlungsbüro für Wohnungs- und Dienstsuchende als auch zur Bekanntmachung von Geschäften diversester Natur. Häuser und Grundstücke konnten hier ebenso angeboten werden wie Agrargüter, Pferde mit und ohne Wagen oder Nutz- und Einrichtungsgegenstände aller Art. Für eine geringe Schreibgebühr durfte man das angebotene Gut in öffentlich aufliegenden Büchern notieren lassen, in die man als Suchender für den gleichen Betrag Einblick erhielt.

Wie im Fragamt war auch das Pfandwesen im Patent genauestens reglementiert. Eingeteilt wurden die Pfänder nach Platzbedarf für ihre Lagerung und einem möglichen Wertverlust. So konnten Juwelen, Gold und Silber gleich den Gegenständen aus Metallen wie Messing, Zinn oder Kupfer mit zwei Dritttel des Wertes belehnt werden, doch aufgrund der höheren Lagerkosten beliefen sich die Zinsen der zweiten Gruppe auf das Doppelte.

Lediglich mit der Hälfte des Wertes hingegen wurden Güter belehnt, die einem schnelleren Verfall ausgesetzt waren, und dazu zählten Bücher, Bilder, Kleidungsstücke und Handelswaren aller Art; Bettwäsche wurde überhaupt nicht und Kürschnerware nur zeitlich begrenzt angenommen. Konnte das Pfand nach einer Laufzeit von einem Jahr nicht eingelöst werden, wurde es nach der Frist von sechs Wochen und der entsprechenden öffentlichen Ankündigung versteigert.

Doch dieser Umstand sollte nun mitnichten als Rechtfertigung für die Geburtsstunde eines Auktionshauses dienen. Vielmehr sah das Patent von 1707 von Anfang an die Möglichkeit der freiwilligen Versteigerung vor: nicht nur Käufer eines zwangsversteigerten Pfandes durften bei dem nächsten öffentlichen Termin dieses abermals offerieren, hier konnte auch alles andere, von dem man sich zu trennen gedachte, meistbietend zum Verkauf angeboten werden.

Pfandleihe, Fragamt und freiwillige Versteigerungen waren zunächst gemeinsam in drei großen Gewölben (so der Mietvertrag) im alten kaiserlichen Gießhaus an der Ecke Annagasse/Sailerstätte untergebracht. Wohl aus Platznot übersiedelte das Fragamt bereits 1721 in die Weihburggasse.

 
Das Dorotheerstift.
Stich von Salomon Kleiner, um 1730.
Für die Adaptierung des 1782 aufgelassenen Klosters als Versatzamt wurden die beiden Türme abgetragen, das Kirchenschiff erhielt eine Zwischendecke.

Welche Leistung auch immer von der eben gegründeten Institution erbracht wurde, ein Anteil des Erlöses erhielt stets das Groß-armenhaus, dem das Versatz- und Fragamt anfangs ebenfalls unterstand.

Nutznießer der humanitären Ideen sollte folglich nicht nur der bürgerliche Mittelstand sein, der für sein Pfand ein Darlehen zu seriösen Konditionen erwarten konnte, sondern auch jene, denen es an jeglicher Lebensgrundlage fehlte.

Neben den normalen Bürgern dürften es auch Personen von höherem Stand gewesen sein, die sich über das Versatzamt kurzfristig Liquidität verschafften, denn andernfalls wäre die Einführung eines „beaidigten Versatzannehmers”, durch den die Wahrung der Anonymität möglich war, nicht vonnöten gewesen. 
 

Nur diesem Sensal war erlaubt, Gegenstände, die nicht sein Eigentum waren, für seine Kunden zu versetzen, allen anderen blieb dies unter strenger Strafe verwehrt. Noch heute gibt es, allerdings unter anderen Auspizien, in österreichischen Auktionssälen Sensale, die für anonym bleiben wollende Kunden im Saal mitbieten: ein Beruf, der sich mit bleibendem Zuspruch über die Jahrhunderte erhalten hat.

Je nach wirtschaftlicher Lage gab es bis ins zwanzigste Jahrhundert von den verschiedensten Seiten Überlegungen, wem die Institution unterstehen würde. War die Agenda eine gesamtstaatliche Angelegenheit, waren die Gliederstaaten Wien und Niederösterreich gemeinsam verantwortlich, oder war es eine alleinige Angelegenheit der Gemeinde Wien? Die Lösung, die Anstalt der behördlichen Aufsicht des Bundeskanzleramtes zu unterstellen, wurde erst mit dem Statut des Jahres 1923 gefunden, in dem man auch die Namensgebung „Dorotheum” erstmals verankerte. Eine eigene juristische Person wurde das Versatz- und Fragamt bereits 1785 unter Joseph II., der nicht nur durch seine inhaltlichen Neuerungen die Zukunft des Hauses auf eine solide Basis stellte.


 

 

 


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