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Artikel 4 - CIBJO Perlenbuch
2. Anwendungsbestimmungen:
| Artikel 4 |
Verwendung
der Begriffe "echt", "edel", "natürlich",
"Orient" usw.
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| a) |
Die
Zusätze "echt", "edel", "natürlich",
"Orient" oder gleichwertige Ausdrücke beziehen
sich ausschließlich auf echte Perlen und dürfen nur
gebraucht werden, um natürliche Substanzen zu
kennzeichnen, wie sie durch die Bestimmungen A1 bis A3
definiert sind. |
b)
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Es
ist verboten, diese Ausdrücke zur Beschreibung von
Artikeln oder Substanzen zu verwenden, die gezüchtet
wurden (definiert unter B und C).
Das Gleiche gilt für künstlich hergestellte Produkte (definiert
unter D). |
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