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Artikel 8 - CIBJO Perlenbuch

2. Anwendungsbestimmungen:


  a) Die unter D definierten Imitationsperlen müssen als solche unmissverständlich bezeichnet werden. Das Wort "Imitation" muss immer integrierter Bestandteil der Bezeichnung sein.
 

b)

Es ist nicht erlaubt, für Imitationsperlen die Begriffe "Perle", "Zuchtperle", "Kulturperle", "zuchtperlenähnlich" oder einen ähnlichen Ausdruck zu benutzen.
 

c)

Es ist unzulässig, den Begriff "Perle" zu benutzen, auch wenn er beispielsweise von einer Anmerkung begleitet wird, welche auf eine Fußnote hinweist, die zum Ausdruck bringt, dass es sich um eine Perlimitation handelt.
 
d) Jede Imitation muss klar und deutlich gekennzeichnet werden; Handelsbezeichnungen oder Phantasienamen müssen ohne jeden Zweifel verdeutlichen, dass der betreffende Artikel eine Imitation ist (z.B. "Imitationsperle Majorica" stellt klar, dass es eine Imitationsperle ist.
 
e) Es ist unzulässig, im Zusammenhang mit Imitationsperlen den Namen einer geographischen Region zu verwenden, der mit Vorkommen, Bearbeitung oder Export echter Perlen oder Zuchtperlen in Verbindung gebracht wird (z.B. "Perla di Kobe").
 


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