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Abkürzungszeichen bei edlen und unedlen Schmuckwaren
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AM
Americ
Americ-Metall
Amerikaner Metall
Am-Doublé
AM.DBL.
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Aus der Bundesrepublik Deutschland
stammende Phantasiebezeichnung für relativ stark vergoldete Waren.
Die Vergoldung entspricht jedoch in der Schweiz nicht der Doubléqualität
(für Doublé ist ja eine Mindestschichtdicke von 8 Mikron vorgeschrieben,
"Amerikaner" wird lediglich mit 3 bis 4 Mikron dick vergoldet).
Die Benennung "Doublé" oder "Plaqué" ist für diese
Warenqualität deshalb falsch und in der Schweiz verboten.
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AM-Charnier
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Bessere Amerikaner-Qualität.
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Argent
Argento
Silber
Silver
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Diese Wörter (oder die entsprechende
Übersetzung) können auf allen in den gesetzlichen Feingehalten 0,800 oder
0,925 hergestellten Silberwaren stehen. Auf Uhrgehäusen, Medaillen oder
Schmuckbarren, die aus vergoldetem Silber bestehen, ist es jedoch obligatorisch.
"Silber vergoldet" oder, sofern es der Wahrheit entspricht,
"Silber doublé or G" oder "Silber walzgoldplattiert"
usw. sind erlaubte Ergänzungen.
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Argente
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Eine Bezeichnung für Waren aus unedlem
Metall mit einem Silberüberzug.
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Charnier
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Die gleiche Bezeichnung wie
AM-Charnier.
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DICA
GAM
MAGO
NEC
NEKA
NONE
Tre
GOME
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In der Schweiz ist Gold 0,585 der
unterste Feingehalt für Bijouterie- und Schmuckwaren. Daneben wird aber oft
Gold niedrigen Feingehaltes, Gold 0,375 oder tiefer, zum Kauf angeboten. Da
für solche Gegenstände, die zur Kategorie der Ersatzwaren gehören, jede
Feingehaltsangabe in Tausendsteln oder Karaten verboten ist, werden sie mit
Phantasienamen angeboten. Am verbreitetsten ist die Bezeichnung
"GAM" (Abkürzung für "Garantiemetall"), die vom
Bijouteriefachverband für seine Mitglieder hinterlegt wurde.
Alle anderwärtigen Namen sind reine Phantasiebezeichnungen.
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Doré
Gilt
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Bezeichnung für Waren aus unedlem
Metall, die einen Goldüberzug tragen, sofern dieser nicht den
Doubléqualitätsanforderungen entspricht. Ergnzung des Wortes, z.B.
"mit Prima", "1A" usw.,sind nicht erlaubt.
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Doublé
Doublé or
Golddoublé
Goldplated
Goldplattiert
Plaqué
Plaqué or
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Mit diesen Worten (oder
"Plaqué", "Plaqué or" oder den entsprechenden
Übersetzungen in eine andere Sprache) beginnt die korrekte Bezeichnung auf
Doubléwaren. Ergänzt wird sie durch die Angabe der Fabrikationsart der
Goldauflage (z.B. "G" oder "Galvano" für elektroytisch
abgeschiedenes Gold, "L" oder "Laminé" für aufgewalztes
Gold), obligatorisch ist auch eine Verantwortlichkeitsmarke. Fakultativ ist
die Angabe der Schichtdicke in Mikron.
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Electroplated
G
Galv.
Galvano
Galvanisch
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So (oder entsprechend in eine andere
Sprache übersetzt) wird bei Doubléwaren die Fabrikationsart angegeben, wenn
die Goldschicht aufgewalzt wurde.
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Eloxal
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Damit bezeichnet man Gegenstände, die
aus Aluminium bestehen und dessen Oberfläche elektrochemisch gefärbt sein
kann (auch Gold- und Silberfarbe).
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EPC
EPBM
EPNS
EPSS
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Diese Buchstaben findet man auf
versilberten Gegenständen, die aus Großbritannien kommen.
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Essayeur-fondeur
Prüfer-Schmelzer
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Dieser Stempel, ergänzt durch den
Namen oder das Zeichen des Handelsprüfers, steht neben der
Feingehaltsangabe auf Schmuckbarren.
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Gold aufgewalzt
L
Laminé
Goldfilled
Rolled gold
Walzgoldplattiert
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So (oder entsprechend in eine andere
Sprache übersetzt) wird bei Doubléwaren die Fabrikationsart angegeben, wenn
die Goldschicht auf elektrochemischem Weg abgeschieden worden ist.
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Metall unecht
Métal commun
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Grundsätzlich muss jeder Teil einer
Edelmetallware aus dem gleichen Edelmetall und im gleichen Feingehalt
hergestellt sein. Aus technischen Gründen werden aber manchmal Teile aus
unedlem Metall zugelassen (z.B. Broschennadeln, Klippmechaniken usw.)
Diese müssen dann aber die Bezeichnung "Metall" tragen.
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ECHT 14 Kt.
Golddoublé
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Ist laut österreichischem
Punzierungsgesetz verboten.
Es darf nur lauten: Gold-, Silber- oder Platindoublé.
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No.
Nr.
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Größen- oder Breitenangaben (z.B. auf
Brillengestellen oder Uhrbandschnallen), die mit Feingehalts- oder
Dickenangaben verwechselt werden können, müssen durch "No." Oder
"Nr." oder "mm" ergänzt sein, z.B. "18 mm"
oder "Nr. 24".
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Pall
Cehapall
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Reine Palladiumlegierungen gibt es in
Österreich noch nicht, aber in Deutschland ist der Begriff
"Cehapall" schon sehr geläufig. Es ist dies eine
Palladiumlegierung.
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-plated
Rhodiumplated
Silverplated
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Aus angelsächsischen Ländern stammende
Waren mit Edelmetallüberzügen sind oft mit "Silverplated",
"Goldplated" oder "Rhodiumplated" bezeichnet. Die
deutsche, französische und italienische Übersetzung des Wortes
"plated" ist "Doublé", während solche Artikel in der
Regel lediglich versilbert, vergoldet oder rhodiniert sind. Goldplated und
Rhodiumplated sind deshalb gänzlich in der Schweiz und in Österreich
verboten: Silverplated muss mit dem Wort "Versilbert" oder
"Argente" ergänzt sein.
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Platiniert
Platine
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Damit bezeichnet man Waren mit einem
Platinüberzug.
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Palladiert
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Tritt an Stelle von
"Rhodiniert".
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Rhodiniert
Rhodié
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So können Waren bezeichnet werden, die
einen Rhodiumüberzug tragen. Ist in Österreich nicht notwendig.
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Silvered
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Waren aus unedlem Metall, die
versilbert sind.
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Sterling
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Gestattete Ergänzung für Silberwaren
im gesetzlichen Feingehalt von 925/000.
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Tael
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Chinesisches Handelsgewicht auf
Schmuckbarren.
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Tola
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Indisches Handelsgewicht auf
Schmuckbarren.
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Troy-Unze
Unze
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Angelsächsisches Handelsgewicht
(31,1035 g), das manchmal auf Schmuckbarren steht. Die englische Abkürzung
lautet "oz tr.".
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Union-Doublé
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Bessere Amerikanerqualität.
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Versilberte
Essbestecke
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Die Niederschlagsmenge wird in einem
Zahlenstempel angegeben, der die galvanisch aufgetragende Silbermenge,
bezogen auf 24 dm2 Warenoberfläche, angibt. Die Zahl 90 z.B.
bedeutet, dass auf 24 dm2 Warenoberfläche 90 g Silber galvanisch
aufgetragen sind.
90er ist die Standardversilberung. Es gibt noch 40, 60, 100 und 120g
Auflagen.
Da in der Regel zwölf Tafellöffel und zwölf Tafelgabeln 24 dm2
Oberfläche haben, entspricht der Zahlenstempel zugleich der
Silbermenge in Gramm, die auf zwölf Tafelgabeln und zwölf Tafellöffel
galvanisch aufgetragen sind.
Das Grundmetall ist meist Alpaka. Wird etwa andres verwendet, ist die
erkennbar am Buchstabenstempel:
M = Messing
R = Rostfreier Stahl
K = Neusilber, das weniger als 12 Prozent
Nickel enthält.
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Alle Benennungen und
Feingehaltsangaben müssen bei Einführung aus dem Ausland mit den
österreichischen Gesetzen übereinstimmen, wobei bei den unedlen Metallen eine
irreführende Bezeichnung laut österreichischem Punzierungsgesetz verboten
ist. |
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