Achterverschluss , Achter, Sicherungsachter, in der Schmuckerzeugung eine drahtartige, in Achterform gebogene und ein kleines Kügelchen federnd umfassende Schließe.
Die einfache Vorrichtung wird fast nie als alleiniger Verschluss verwendet, sondern dient, entweder einseitig oder rechts und links einer Hauptschließe angebracht, zur Sicherung gegen eine unbeabsichtigte Öffnung des Hauptverschlusses.
L. RÖSSLER, Schmucklexikon, Wien 1982.
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