Bildteppich
1) ein mit bildlichen Darstellungen verzierter * Wandteppich. Die Darstellungen können dabei * appliziert, aufgestickt (* Bildstickerei) oder gewirkt (* Tapisserie) sein. Während bei den beiden ersten Techniken ein Grundgewebe als Basis Verwendung findet, auf das die bildlichen Darstellungen aufgebracht werden, fehlt dieses bei gewirkten Exemplaren; die Bilder werden durch * Kette und * Schuss gebildet (* Tapisserie, * Jacquardweberei.
2) Bisweilen werden auch als Bodenbelag dienende Knüpfteppiche mit figürlichen Motiven als Bildteppich bezeichnet.
H. SCHMITZ, B., Berlin 1922; H. GÖBEL, Wandteppiche, Leipzig 1923-1929; M. SCHUETTE, Gestickte B. und Decken des MA, Bd. 1-2, Leipzig 1927-30; D. HEINZ, Europ. Wandteppiche, Braunschweig 1963; P. WILHELM, Kloster Wienhausen, Bd. III, Die B., Celle, o. J.; E. MAHN, B. in der DDR, Leipzig 1984.
|