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Empore , im Inneren eines Gebäudes sich öffnendes, von Bögen, Pfeilern oder Säulen getragenes galerie- bzw. balkonartiges Obergeschoss, z. B. in Kirchen über einem * Seitenschiff. Früher waren in den Kirchen die Plätze auf der Empore meist für Mitglieder von Adelsfamilien, für Sänger oder Nonnen bestimmt. Die Kirchenorgeln befinden sich in der Regel gleichfalls auf einer Empore.
P. O. RAVE, Der E.bau in rom. u. frühgot. Zeit, Bonn 1924; W. SCHLIEPE, Über Zusammenhänge in d. Entwicklung protestant. E.kirchen bis zu G. Bähr, Diss. Dresden 1957.
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