Faldistorium (Mz. Faldistorien), * Faldistolium, mittellateinisch, "Faltstuhl",
Die Bezeichnung ist seit fränkischer Zeit üblich. Der Terminus Faldistorium wird für zusammenklappbare (faltbare) und daher leicht zu transportierende hockerartige Sitzgelegenheiten verwendet, wie sie schon im Altertum üblich waren. Die bekannteste Ausführung besteht aus jeweils zwei gekreuzten Beinen, die durch einen Mitteldorn beweglich scherenförmig miteinander verbunden sind. Sie enden bodenseitig oft in Form von Löwenklauen und sind am oberen Ende häufig mit geschnitzten Tierköpfen verziert. Beim Auseinanderklappen der beiden Beinpaare spannt sich die zwischen ihnen angebrachte und meist aus Leder bestehende Sitzfläche. Solche Sitzgelegenheiten wurden im römischen Reich u. a. von Konsuln und Prätoren verwendet. Seit dem 10. Jh. waren Faldistorien vor allem bei Pontifikalhandlungen üblich. Durch Anfügen von Rückenlehne und Seitenlehnen entstand der * Faltstuhl. Zu den bekanntesten für kirchliche Würdenträger gefertigten Exemplaren zählt das aus dem 2. Viertel 12. Jh. stammende Faldistorium des Benediktinerstiftes Nonnberg in Salzburg. Die bei dem so genannten Nonnberger Faldistorium eingelegten Elfenbeinreliefs nehmen u. a. auf die Verleihung des Rechtes des Faldistoriums Bezug.
H. FILLITZ, M. PIPPAL, Schatzkunst, Salzburg, Wien 1987, S. 284 ff.
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