Hallenkirche , mittelalterlicher Kirchentyp, bei dem * Haupt- und * Seitenschiffe einen gleich hohen Einheitsraum mit ein und demselben Dach bilden.
Im Gegensatz dazu haben die niedrigeren Seitenschiffe der * Basilika eigene Dachkonstruktionen. Die ältesten Hallenkirchen entstanden im 11. Jh. in Frankreich. Eine Übergangsform zwischen Basilika und Hallenkirche bildet die mit einem leicht überhöhten Mittelschiff ausgestattete Stufenhalle, auch Staffelkirche genannt (Frauenkirche in Ingolstadt, 15. Jh.). Die Blütezeit der Hallenkirche war im 12. Jh. im Südwesten Frankreichs (St. Pierre in Poitiers, Baubeg. 1166), im 13. Jh. in Westfalen (Paderborn, Minden, Verden) und breitete sich von dort nach Norden und Süden aus.
H.-J. KUNST, Zur Ideologie der dt. H. als Einheitsraum, in: architectura, 1971; K. RÖCKENER, Die münsterländ. H. gebundener Ordnung, Diss. München 1980; R. WEIDL, Die ersten H. der Gotik in Bayern: ein Beitr. zur Entwicklungsgesch. des Sakralraumes im 14. Jh., München 1987.
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