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Kastenfassung , Zargenfassung, Bezeichnung für die früheste Fassungsart zur Befestigung edler Steine. Die kastenartige * Fassung bedeckt die Unterseite des Steins und umrahmt seitlich seine Konturen mit der * Zarge, wobei die Seitenwandung parallel oder konisch am gefassten Objekt anliegt. Manchmal hat die Zarge eine umlaufende Einkerbung, in der die Schliffkante (* Rondiste) des Steins einrastet. Da die Unterseite des Steins abgedeckt ist und die Zarge einen seitlichen Lichteinfall verwehrt, wurden die Steine seit der Spätgotik oft mit so genannten "Glanzblättchen" * foliert, um ihr Reflexionsvermögen zu erhöhen. Später schnitt man in das Fassungsmaterial Ausnehmungen, um mehr Lichteinfall zu ermöglichen (* Ajourarbeit). Deckt die Kastenfassung den Oberteil (* Tafel) des Steins am Rand etwas ab, spricht man von einer * angeriebenen Fassung.
L. RÖSSLER, Schmuck Lexikon, Wien 1982.
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