Kleiderordnungen , von der Obrigkeit erlassene Vorschriften über Art, Material, Materialmenge, Schnitt, die Anzahl der Kleidungsstücke und über den dazu erlaubten Schmuck (vgl. * Amulett).
Die Kleiderordnungen hatten vom Mittelalter bis ins 18. Jh. Gültigkeit. Das Recht, Samt, * Seide sowie * Spitzen zu verwenden bzw. in welchem Umfang, war genau festgelegt und bestimmten Ständen vorbehalten. Auch den Adeligen war vorgeschrieben, was sie etwa bei Hofe tragen mussten (La grande Toilette).
Der im Volksmund gebräuchliche Ausdruck "anständig gekleidet sein" geht auf die Kleiderordnung zurück. Gewissen Ständen und Volksgruppen waren Zwangstrachten vorgeschrieben, etwa der * Judenhut. Abgesehen davon, als Erkennungsmerkmal für Stände und Berufe zu dienen, sollten die Kleiderordnungen auch die Kapitalabwanderung verhindern. So war etwa in der 1. Hälfte 17. Jh. den Bürgern in Frankreich das Tragen von Spitzen durch ein eigens erlassenes Spitzenverbot untersagt, um den Import aus Italien zu unterbinden. Das Verbot wurde erst aufgehoben, als Frankreich über eine eigene konkurrenzfähige Spitzenproduktion verfügte. Das Ende der Kleiderordnung fällt in die Zeit der Französischen Revolution (1789-1799). Unbeschadet davon blieb die spezielle Berufskleidung weiterhin in Gebrauch.
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