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Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann
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Kunsteinteilung
1. Angewandte Kunst, Bezeichnung für die "verwendete" Kunst, manchmal auch als Gebrauchskunst bezeichnet. Objekte der angewandten Kunst werden nicht um ihrer selbst willen geschaffen, wie * Plastiken, * Gemälde oder * Graphiken, sondern sie haben einen Nutzwert, sind künstlerisch gestaltete Gebrauchsgegenstände. Unter angewandter Kunst versteht man auch die Lehre von der Gebrauchskunst. Die Grenzen zum * Kunsthandwerk sind fließend.
2. Bildende Kunst, dazu gehören Plastik, Malerei und Graphik. Oft wird auch die Baukunst zur Bildenden Kunst gezählt, obwohl es sich dabei im Allgemeinen um eine verwendete, nicht aber um eine um ihrer selbst willen geschaffene Kunst handelt. Im Gegensatz zur angewandten Kunst haben Objekte der Bildenden Kunst im Allgemeinen keinen praktischen Nutzwert. Es handelt sich nicht um Gebrauchsgegenstände, sondern um der Erbauung (und auch dem Dekor) dienende Objekte. Das Wort "bilden" galt früher als Synonym für "abbilden", d. h. für die möglichst wirklichkeitsgetreue Darstellung der Natur. In dieser ursprünglichen Bedeutung wurde die Bezeichnung "Bildende Kunst" deshalb vor allem in Verbindung mit der naturalistischen Malerei, der Graphik und der gegenstandsbezogenen Plastik verwendet. Durch die * Moderne erfolgte eine Erweiterung der Kunstauffassung in Richtung * abstrakte Kunst.
3. Darstellende Kunst, dazu gehören die Schauspiel- und die Tanzkunst. Manchmal wird auch die gesamte Bildende Kunst mit einbezogen.
4. Andere künstlerische Ausdrucksformen sind die Musik und die Dichtkunst.
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