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Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann

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Applikation , von lat. applicare, "anfügen", "anbringen".

Speziell gearbeitetes dekoratives Detail, das flach auf Objekte des gleichen oder eines anderen Materials "appliziert", d. h. aufgesetzt ist. Gebräuchlich ist der Terminus vor allem in Verbindung mit Textilien und Leder. Ausgeschnittene und auf Geweben angenähte Stoffteile zählen ebenso zu den Applikationen wie nachträglich angebrachter gehäkelter oder gestickter Zierat (* Applikationsstickerei).  Auch bei Leder sind Applikationen üblich. Sie bestehen meist aus silhouettiert ausgeschnittenen Ornamenten, die aufgesteppt oder aufgeklebt sind. Volkstümlich wird in dem Zusammenhang auch der Ausdruck "Aufdoppeln" gebraucht. Bei Applikationen an festen Materialien, wie Elfenbein, Schildpatt u. ä., die in Form eines silhouettierten * ajour gearbeiteten Reliefs auf einem Gegenstand angebracht sind, wird für gewöhnlich von * Appliken gesprochen, und von * Beschlägen, wenn die Applikation aus Metall besteht, wie z. B. die vor allem im Spätbarock gebräuchlichen, aus Messing bestehenden Zierstücke bei Möbeln.


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