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Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann

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Applike , dt. für franz. applique, von lat. applicare, "anfügen".

1) flache Zierstücke aus silhouettiertem, meist ajour gearbeitetem Material (Elfenbein, Schildpatt, Keramik usw.), die auf einem Gegenstand aus gleichem oder anderem Material angebracht sind.  Gegossene (feuervergoldete) Dekorstücke, wie vor allem im Spätbarock bei der Möbelherstellung gebräuchlich, werden meist als * Beschläge bezeichnet, manchmal aber auch als Applike.  

2) Wandleuchte, Wandarm. Ein- oder mehrarmig (schwenkbar) ausgeführte Wandarme als Kerzenhalter  gibt es seit der Gotik. Einen Höhepunkt erlebte die Applike im Louis-quinze (* Blaker).


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