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Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann

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Pallium , lateinisch, "Mantel", "Bischofsmantel",

1) im römischen Reich mantelartiger Überwurf.

2) Krönungsmantel der (mittelalterlichen) Kaiser.

3) Teil der liturgischen Bekleidung von Papst und (Erz-)Bischöfen. Seit dem 12. Jh. besteht das Pallium aus einem über dem Ornat um die Schultern getragenen drei bis vier Finger breiten weißwollenen Band, in welches sechs schwarze Kreuze eingewebt sind und von dem über Brust und Rücken ein Ende herabhängt. Auf mittelalterlichen Darstellungen reichen die Enden des Palliums bis zu den Knien. (In den Enden waren Bleikügelchen zur Beschwerung eingenäht.) Ursprünglich war das Pallium ein wollener Mantel, den seit dem 4. Jh. im byzantinischen Reich alle Bischöfe bei ihrer Weihe als Symbol ihres Hirtenamtes (des ein Schaf auf den Schultern tragenden Hirten) empfingen. In der Westkirche wurde das Pallium vom römischen Bischof getragen und auch an andere Bischöfe als Auszeichung verliehen. Für die Erzbischöfe war der Besitz des von ihnen zu erbittenden und gegen Bezahlung der Palliengelder zu erwerbenden Palliums die Voraussetzung zur Ausübung der jura ordinis und des jus jurisdictionis der Synodenberufung. Die Pallien wurden von den Nonnen des Klosters St. Agnes in Rom aus der Wolle von am 21. Januar geweihten Schafen gesponnen, vom Papst am 28. Juni geweiht und in einem Behälter über der * Cathedra des hl. Petrus aufbewahrt.

Th. KLAUSER, Der Ursprung d. bischöfl. Insignien u. Ehrenrechte, Krefeld 1949.


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