Passiergewicht , gesetzlich vorgeschriebenes Mindestgewicht, das die durch den Gebrauch abgenützten Münzen aufweisen müssen.
Es darf auch keine sichtbare Verringerung oder gesetzwidrige Beschädigung erfolgt sein. Der Erfahrung nach konnte beispielsweise die deutsche * Krone 25, die Doppelkrone 50 Jahre und der englische Goldsovereign 33 Jahre lang im Umlauf bleiben, bevor die Abnutzung so groß wurde, dass eine Umprägung erforderlich war. Um der Praktik entgegenzuwirken, durch Anfeilen oder Abschleifen von Goldmünzen Goldstaub (* Pudergold) zu gewinnen, sind viele Münzen mit einer so genannten * Rändelung versehen. Das Passiergewicht wurde mit speziellen Münzwaagen überprüft.
R. KLIMPERT, Lexikon der Münzen, Maße, Gewichte. Zählarten u. Zeitgrößen aller Länder der Erde, Berlin 1896.
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