Stücksuche:
Bitte mind. 2 Zeichen eingeben. Weitere Suchmöglichkeiten »

Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Nutzen Sie die Funktion der VOLLTEXTSUCHE, indem Sie Worte oder Wortteile in das Suchfeld eingeben. Das Kunstlexikon beschreibt ca. 10.000 Begriffe, hat 5,5 Mio Zeichen ( Druckausgabe: 1663 Seiten). Die Begriffe verweisen insgesamt auf ca. 35.000 Quellen.  
 Volltextsuche: nur in der Begriffsliste suchen

Patron , von lateinisch patronus, "Schutzherr", Bezeichnung für Haus- und Schirmherr,

1) im römischen Recht Angehöriger einer Patrizierfamilie, der die Interessen der unter seinem Schutz stehenden Klienten (z. B. Freigelassene) vertrat. Ursprünglich war das Verhältnis zwischen Patron und Klienten das des Herrn gegenüber den Untergebenen; seit ca. 400 v. Chr. nur noch ein Vertrauensverhältnis, das dem Patron den Schutz seines Klienten vor Gericht zur Pflicht machte. Unterworfene Provinzen, Städte usw. übertrugen das Amt des Patron gewöhnlich einem römischen Senator.

2) Nach katholischem Glauben ein * Heiliger, der bei besonderen Anliegen als Beistand angerufen und verehrt wird, und zwar als Beschützer eines Landes (Landespatron), einer Kirche (Kirchenpatron) oder einer Person gleichen Namens (Namenspatron) bzw. einer (Berufs-)Gruppe.

3) Der Patron oder Schutzherr (Stifter), meist der Grundherr, erlangte durch das so genannte Patronat im 12. Jh. u. a. Einfluss auf Personalentscheidungen (Einstellung von Geistlichen usw.) und verfügte für sich und seine Familie in der Kirche über gesonderte abgeschirmte Räumlichkeiten für die Sitzplätze (* Patronatsgestühl).


<< Patroklos Patronatsgestühl >>


Der Kunstbegriff des Tages per E-Mail!
Auf Wunsch senden wir Ihnen regelmäßig einen Begriff aus dem Kunstlexikon
per E-Mail zu. Zur Anmeldung »

Schmuckwissen>>


Aktuelle Objekte:

Karl Fred Da... >

Gunda Maria ... >



Aktuelle Objekte:

Lotte Benter >

Beim Dängeln... >