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Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann
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Patron , von lateinisch patronus, "Schutzherr", Bezeichnung für Haus- und Schirmherr,
1) im römischen Recht Angehöriger einer Patrizierfamilie, der die Interessen der unter seinem Schutz stehenden Klienten (z. B. Freigelassene) vertrat. Ursprünglich war das Verhältnis zwischen Patron und Klienten das des Herrn gegenüber den Untergebenen; seit ca. 400 v. Chr. nur noch ein Vertrauensverhältnis, das dem Patron den Schutz seines Klienten vor Gericht zur Pflicht machte. Unterworfene Provinzen, Städte usw. übertrugen das Amt des Patron gewöhnlich einem römischen Senator.
2) Nach katholischem Glauben ein * Heiliger, der bei besonderen Anliegen als Beistand angerufen und verehrt wird, und zwar als Beschützer eines Landes (Landespatron), einer Kirche (Kirchenpatron) oder einer Person gleichen Namens (Namenspatron) bzw. einer (Berufs-)Gruppe.
3) Der Patron oder Schutzherr (Stifter), meist der Grundherr, erlangte durch das so genannte Patronat im 12. Jh. u. a. Einfluss auf Personalentscheidungen (Einstellung von Geistlichen usw.) und verfügte für sich und seine Familie in der Kirche über gesonderte abgeschirmte Räumlichkeiten für die Sitzplätze (* Patronatsgestühl).
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