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Das grosse Kunstlexikon von P.W. Hartmann

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Wanderjahre , Wanderschaft, Walz.

In zunftgebundenen Gewerben war vom 16.-19. Jahrhundert für Gesellen vor Ablegung der Meisterprüfung ein zwei- bis dreijähriger Arbeitsaufenthalt in der Fremde zwingend vorgeschrieben. Einige Zünfte hatten die Wanderzeit aber schon viel früher zur Pflicht gemacht. So sind die Wanderjahre bei den Hamburger Gerbern beispielsweise seit 1375 archivalisch nachweisbar. Befreiung von den Wanderjahren gab es nur ausnahmsweise, wie im Kriegsfall, bei Seuchen, oder wenn ein Meistersohn in der elterlichen Werkstatt unabkömmlich war. Die Lehrzeit des Handwerks begann für gewöhnlich im Alter von 12 bis 14 Jahren und endete im Durchschnitt nach vier Jahren mit der Ablegung der Gesellenprufung (* Schleifgöd). Man kann davon ausgehen, dass, von Ausnahmen abgesehen, die Junggesellen ihre Wanderjahre nicht vor dem 18. Lebensjahr antraten.


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