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Ü.G.P. Über gemeinsames Punzieren. Ein Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen im zwischenstaatlichen Verkehr.
Im Bundesgesetzblatt vom 26. Juni 1975 veröffentlicht gilt es für folgende Staaten: Finnland, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Großbritannien, Nordirland, Dänemark und Island.
Schmuckgegenstände, die aus solchen Staaten importiert werden, sind an diesen zusätzlichen amtlichen (gemeinsamen) Punzen zu erkennen.
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