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Zollvergehen bei Schmuckgegenständen Zollhinterziehung. Bei Einfuhr von Schmuckgegenständen aus dem Ausland, ohne diese zu verzollen und ohne eine später in Österreich durchgeführte Punzierung. Dabei kann es beim Kauf oder bei einem wiederholten Grenzverkehr bei einer Zollkontrolle zu größeren Schwierigkeiten kommen. Man wird nach den sogenannten Eingangsabgaben bestraft. Dies kann sein: Zollgebühr, Einfuhrumsatzsteuer, Außenhandelsförderungsbeitrag, statische Gebühr, Finanzstrafe, auch die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe besteht.
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