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Deutschland-Punzierung Eine erste urkundliche Erwähnung von Punzierungen ist in Erfurt um 1289 bekannt.
1548 wurde die Stempelung durch ein Reichsgesetz geregelt. 14-löthiges Silber musste zur Prüfung vorgelegt werden, wenn es mehr als 4 Loth schwer war. Es musste mit dem Meisterstempel, dem jeweiligen Stadtstempel, und noch mit dem Stempel der zuständigen Obrigkeit versehen werden. Dieses Reichsgesetz wurde 1667 neuerlich bestätigt. Von 1888 an wurde eine einheitliche Stempelung für ganz Deutschland festgelegt. Vier Punzen mussten verwendet werden: Herstellerpunze, eine Ziffernpunze (bezogen auf den Feingehalt), der Halbmond für Silber und die Reichskrone. Punziert wurde und wird vom Hersteller selbst.
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