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Auflage / auflegen Etwas zur Auflage und damit zur allgemeinen Einsicht machen; Auflage des österr. Punzierungsgesetzes, Auflage der CIBJO-Regeln, Auflage einer Kollektion, Auflage für die Bezahlung, Werbeschriften, Konditionen usw.
Veredelungsauflage in Form einer mechanischen (Doublé oder Triple) oder chemischen Verbindung (Vergolden, Versilbern, Rhodinieren, Vernickeln, Verchromen) usw.; Galvanische Gewichtsauflage bei versilberten Essbestecken; Feuervergolden.
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