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Bruchmetallfeingehalte bei der Einlöse In der Praxis unterscheidet man zwischen:
Reinem Bruchmetall (ohne oder nur geringfügig mit Lot, z.B. Eheringe, Gussringe, Uhrgehäuse) und unreinem Bruchmetall (mit Lot, z.B. gelötete Ketten, Armbänder, Ringe mit aufgelöteten Verzierungen, Anhänger usw.). Auf Grund der hohen Schmelz- und Scheidekosten haben sich bei der Bruchmetalleinlöse andere Feingehalte als die gesetzlichen durchgesetzt
Zum Beispiel:
Zahngold 800/000
18 Kt 730/000
14 Kt 560/000
Viertelgold 240/000
Drittelgold 320/000
Bestecksilber 770/000
Bruchsilber 670/000
Platin 920/000
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