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Brillantschliff / brillantiert Nur die "runde Form des Diamanten" darf, wenn dieser 57 Facetten aufweist, "Brillantschliff" genannt werden. Nur ein Farbstein, der solch eine Form und Facettenanzahl besitzt, wird "Brillantschliff" genannt.
Bei Farbsteinen muss eine genaue Definition laut CIBJO gegeben werden.
Z.B.: Rubin im Brillantschliff, Aquamarin im Brillantschliff, Rubellit im Brillantschliff, brauner Topas im Brillantschliff usw.
Brillantrubin oder Brillanttopas ist eine Falschbezeichnung!
Die genauere Beschreibung des Brillantschliffes folgt im Kapitel "Diamantschliff"!
Durchsichtige und hochlichtbrechende Steine werden mit dieser Schliffart versehen.
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