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Repunzierung 1806 bis 1807.
Durch die kriegerischen Ereignisse zu Beginn des 19. Jh. mussten Maßregeln ergriffen werden, um den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es wurde verfügt, dass nicht nur alle Gold- und Silbergegenstände in den Verkaufsstätten versteuert und mit einer Repunze versehen werden müssen, sondern auch im Privatbesitz befindliche Gold- und Silberwaren. Die Durchführung wurde dem am 1. September 1806 neu errichteten Hauptpunzierungsamt in Wien und dessen Filialämtern übertragen.
Die Repunzen der Filialämter hatten die gleiche Form, jedoch entsprechend geänderte Amtszeichen: B = Prag; C = Salzburg; D = Lemberg; E = Krakau; F = Brünn; G = Linz; H = Graz; K = Laibach und T = Triest.
Die Repunze galt nur als Empfangsbestätigung für die entrichtete Steuer der im Privatbesitz befindlichen Edelmetallgeräte ohne Rücksicht auf deren Feingehalt.
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