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Taxbefreiungsstempel 1809 bis 1824.
Nach dem Silbereinlieferungspatent vom 19. Dezember 1809 mussten mit Ausnahme von Löffeln, Uhrgehäusen und sonstigen Kleinigkeiten sämtliche Silbergegenstände dem Staat zur Einlöse gebracht werden. Nur wenige Eigentümer von Edelmetallgeräten konnten den Metallwert des Gegenstandes in Konventionsgeld oder Silber bezahlen und auf diese Weise Silbergegenstände vor der Ablieferung retten. Diese Gegenstände wurden dann mit dem Befreiungsstempel versehen.
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