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Vorratsstempel 1809 bis 1824.
Um den Taxbefreiungsstempel auf Silberwaren zu erhalten, konnten damals viele Geschäftsleute, vor allem jene, die ein großes Warenlager hatten, die Taxe nicht gleich bezahlen. Es wurde daher eine Vorratspunze geschaffen, um damit einstweilen die vorrätige Lagerware unentgeltlich zu bezeichnen. Wurde nun eine mit dem Vorratsstempel bezeichnete Ware im Inland verkauft, musste sie in das Punzierungsamt zur nachträglichen Stempelung und Abschreibung gebracht werden.
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