|
ECHT 14 Kt. Abkürzungszeichen bei unedlen und edlen Schmuckwaren
Kurzbezeichnung, die auf den Rückseite bei Uhrgehäusen oder in Schmuckstücken eingeschlagen ist und keine amtliche Punze darstellt.
Ist laut österreichischen Punzierungsgesetzes verboten. Es darf nur lauten: Gold-, Silber- oder Platindoublé.
|