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Eichen von Waagen und Gewichten Lt. Maß- und Eichgesetz müssen Waagen und Gewichte alle zwei Jahre geeicht werden. Die Nacheichung ist am Eichstempel erkennbar. Eichpflichtig sind alle Waagen (elektronisch und mechanisch) und Gewichte. Beschädigte oder nicht einwandfrei funktionierende Messgeräte sind trotz gültigen Eichstempels nach Behebung des Schadens einer neuerlichen Eichung zu unterwerfen. In den einzelnen Bundesländern sind für Eichungen die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften zuständig.
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