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Altpunzieren
Gegenstände älterer Erzeugung (z.B. Antiquitäten), die keine amtliche Punze aufweisen, nachweislich aus Privatbesitz stammen, aber deutlich als getragen gekennzeichnet sind, amtlich punzieren lassen. Eingeschlagen wird: Amtspunze für ausländische Edelmetallgeräte.