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Amtliche Punzen Werden nach Überprüfung der gesetzlich zugelassenen Feingehalte vom Punzierungsamt eingeschlagen. Ursprung: Bis um die Wende des 12. Jahrhunderts gab es keine amtliche Punzen. Genossenschaftliche Wappenpunzen waren die Vorläufer. 1774 unter Maria Theresia begann mit dem Punzierungspatent die erste staatliche Feingehaltsüberwachung mit unterschiedlichen Punzenformen. Bis 1867 wurden nur Wappenpunzenbilder verwendet. Ab 1867 bis 1922 wurden teils aus der römischen Mythologie und teils Tiermotive als Amtspunzen bevorzugt. Seit dieser Zeit gibt es für ganz Österreich zum Unterschied von früher einheitliche Punzenbilder und Einrahmungen.
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