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Kennzeichnen von Doublé-Waren Lt. Erlass vom 25. Juni 1965 des Hauptpunzierungsamtes in Wien können in den Schaufenstern und für die Werbung folgende Bezeichnungen verwendet werden:
Rolled Gold, Gold Plaque, Plaque d'or, Gold Doublé, Walzgold, Walzgold Doublé, Walzplattierung, Gold filled, Gold-, Silber- und Platindoublé, plaquéor laminé, enchapado.
Die klar sichtbare Trennung von der Edelmetallware ist zu beachten.
Seit 1. April 2001 gibt es wesentliche Änderungen bei den gesetzlichen Vorschriften über die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen. Die staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst und die Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen wird in Zukunft vor allem Kontrollfunktionen wahrnehmen.
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