|
Antiquität Als Bezeichnung für Schmuck, handelt es sich um Schmuckstücke, deren Herstellung mindestens 100 Jahre zurückliegt. Um als punzierungsfreier Gegenstand in Form von älterer Erzeugung zu gelten, ist eine Expertise notwendig. Die Entscheidung, ob punzierungsfrei oder nicht trifft der Händler, wobei dieser bei einer Kontrolle durch das Punzierungsamt die Besonderheit des alten Gegenstandes beweisen muss. Unabhängig davon kann jeder alte Gegenstand durch das Einschlagen einer Amtspunze auf seine Echtheit hin bestätigt werden.
|