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punzieren Edelmetallgegenstände amtlich punzieren und stempeln lassen.
Seit 1. April 2001 gibt es wesentliche Änderungen bei den gesetzlichen Vorschriften über die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen. Die staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst und die Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen wird in Zukunft vor allem Kontrollfunktionen wahrnehmen.
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