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Schmucklexikon von Prof. Leopold Rössler

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Punzierungsbehörden

Sind die Punzierungsämter sowie das Hauptpunzierungsamt und Probieramt. Der Sitz ist in Wien. Sie haben die dienstliche Aufsicht über die Punzierungsämter.

Ihre Wirkungsbereiche:

  • Graz 
  • Innsbruck
  • Linz
  • Wien
  • Kärnten und Steiermark,
  • Tirol und Vorarlberg,
  • Salzburg und Oberösterreich,
  • Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Seit 1. April 2001 gibt es wesentliche Änderungen bei den gesetzlichen Vorschriften über die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen. Die staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst und die Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen wird in Zukunft vor allem Kontrollfunktionen wahrnehmen.


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