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Punzierungspatent Erlassen unter Kaiserin Maria Theresia 1774. 1783 unter ihrem Sohn Kaiser Josef II. wurde das erste k. u. k. Punzierungsamt geschaffen. Beide legten den Grundstein für unser heutiges Punzierungsgesetz.
Seit 1. April 2001 gibt es wesentliche Änderungen bei den gesetzlichen Vorschriften über die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen. Die staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst und die Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen wird in Zukunft vor allem Kontrollfunktionen wahrnehmen.
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