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Punzierungspflicht Besteht für alle Edelmetallgegenstände, die im Inland erzeugt, feilgehalten, gewerbsmäßig oder öffentlich (zum Beispiel durch Gerichte oder Verwaltungsbehörden) veräußert oder über die Zollgrenze eingeführt werden. Ausgenommen sind Zollausschlussgebiete.
Seit 1. April 2001 gibt es wesentliche Änderungen bei den gesetzlichen Vorschriften über die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen. Die staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst und die Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen wird in Zukunft vor allem Kontrollfunktionen wahrnehmen.
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