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Remedium Bei Edelmetalllegierungen vorgesehener Feingehalts-Nachlass bei der amtlichen Punzierung, dieser beträgt bei Goldlegierungen 5/000, Platinlegierungen 5/000, Silberlegierungen 10/000 vom vollen Feingehalt, bei Lotstellen weitere 5/000. Dieser Paragraph im Punzierungsgesetz wird als Kann-Bestimmung ausgelegt.
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