Imprimatur, das, österreichisch auch die, von lateinisch imprimere, "eindrücken",

Bei religiösen Schriften, die vom Bischof erteilte Bewilligung für eine Veröffentlichung (kirchliche Druckerlaubnis). Im * Vormärz (1815-1848), in Österreich zur Zeit Metternichs, das Zeichen eines von der Obrigkeit bestellten Zensors, mit dem die amtliche Druckerlaubnis erteilt wurde. Das Imprimatur des Autors oder Verlegers erteilt die Druckerlaubnis für den Auflagendruck, nach Durchsicht der Korrekturabzüge, und wird am Anfang oder am Ende eines Werkes vermerkt. Eine Art von Imprimatur ist auch die handschriftlich angebrachte Druckerlaubnis bei * Originalgraphiken.


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Imprimitur »


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